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Islamische Friedhöfe
Ablauf

Leitfaden

Was nach einem Todesfall zu tun ist

Schritt für Schritt: Todesbescheinigung, Bestatter, Standesamt, Waschung, Totengebet und Beisetzung in Hamburg. Mit Fristen nach dem Hamburgischen Bestattungsgesetz.

Dieser Leitfaden beschreibt den Ablauf einer islamischen Bestattung in Hamburg, von der ersten Stunde bis zu den Wochen danach. Die Reihenfolge folgt den gesetzlichen Fristen. Was religiös geboten ist, steht bei jedem Schritt dabei. Wer in einer anderen Stadt wohnt: Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, das Prinzip ist überall gleich.

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen nicht alles allein organisieren. Ein muslimischer Bestatter übernimmt fast alle Behördengänge, die Absprache mit dem Friedhof und die rituelle Vorbereitung. Ihre Aufgabe ist es, ihn anzurufen und die Unterlagen bereitzulegen.

1. In den ersten Stunden

Arzt rufen. Jeder Todesfall muss von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt werden. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), bei einem plötzlichen oder unklaren Tod den Notruf 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne sie kann nichts weiter geschehen.

Familie und Gemeinde informieren. Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen und den Imam oder die Moscheegemeinde. Die Gemeinde hilft beim Totengebet und kennt in der Regel die Bestatter vor Ort.

Was religiös in dieser Zeit geschieht. Die Augen des Verstorbenen werden geschlossen, der Kiefer wird sanft mit einem Tuch gestützt, der Körper wird mit einem Tuch bedeckt. Wenn möglich, wird der Verstorbene in Richtung Mekka gelegt. Angehörige sprechen das Bittgebet und die Rückkehr-Formel. All das darf die Familie tun, bevor der Bestatter eintrifft.

Wenn die Polizei da ist. Bei einem unnatürlichen oder unklaren Todesfall wird die Polizei hinzugezogen. Sie kann den Leichnam vorübergehend beschlagnahmen. Das verzögert die Bestattung, lässt sich aber nicht vermeiden. Der Bestatter weiß, wie er in diesem Fall vorgehen muss.

2. Am selben Tag: Bestatter anrufen

Rufen Sie einen muslimischen Bestatter an. Viele sind rund um die Uhr erreichbar. Der Bestatter holt den Verstorbenen ab, sorgt für Kühlung, meldet den Sterbefall beim Standesamt an, bespricht Grab und Termin mit dem Friedhof und organisiert Waschung, Leichentuch und Totengebet. Die Nummern stehen auf der Seite Bestatter in Hamburg.

Für den ersten Anruf bereithalten: Name, Geburtsdatum und Sterbeort des Verstorbenen, ob die Todesbescheinigung schon vorliegt, ob eine Mitgliedschaft in einem Bestattungsfonds besteht (DITIB, VIKZ, IGMG oder ein privater Fonds) und ob die Bestattung in Hamburg oder im Herkunftsland stattfinden soll.

Bestattungsfonds prüfen. Wer Mitglied in einem Fonds ist, meldet den Todesfall dort. Der Fonds übernimmt dann die Überführung, oft auch die Abwicklung mit einem Partnerbestatter. Mehr dazu unter Vereine und Fonds.

Frist: Nach dem Hamburgischen Bestattungsgesetz muss ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zu einem Bestatter überführt werden.

3. Am ersten Tag: Hamburg oder Überführung?

Die Familie muss früh entscheiden, wo die Beisetzung stattfindet.

Bestattung in Hamburg. Fünf Hamburger Friedhöfe haben islamische Grabfelder, darunter unser Partner Friedhof Finkenriek. Die Bestattung ohne Sarg im Leichentuch ist in Hamburg seit 1998 erlaubt. Die Gräber liegen in Richtung Mekka. Der Staatsvertrag von 2012 sichert zu, dass die Gebeine auch nach Ablauf der Ruhezeit im Grab bleiben. Immer mehr Familien entscheiden sich für die Bestattung hier, weil die Angehörigen das Grab besuchen können.

Überführung ins Herkunftsland. Dafür braucht es einen Leichenpass vom Bezirksamt Wandsbek, in der Regel einen Sarg mit Zinkeinlage für den Flug und die Abstimmung mit dem Konsulat und der Fluggesellschaft. Der Bestatter organisiert das. Eine Überführung dauert meist zwei bis fünf Tage. Alle Details auf der Seite Überführung ins Ausland.

Islamisch gilt: Die Bestattung soll so schnell wie möglich stattfinden, möglichst am Ort des Todes. Beides spricht für die Bestattung in Hamburg. Die Entscheidung liegt bei der Familie.

4. Bis zum dritten Werktag: Standesamt

Der Sterbefall muss beim Standesamt des Bezirks, in dem der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten Werktag angezeigt werden. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Heim macht das die Einrichtung, sonst der Bestatter oder die Angehörigen.

Unterlagen: Todesbescheinigung, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Verwitweten oder Geschiedenen die Sterbeurkunde des früheren Partners oder das Scheidungsurteil. Bei ausländischen Urkunden ist oft eine beglaubigte Übersetzung nötig. Die vollständige Liste steht in der Dokumenten-Checkliste.

Kosten: Die erste Sterbeurkunde kostet 19,50 €, jede weitere 8,50 €. Für Rente und Krankenkasse gibt es kostenlose Ausfertigungen. Bestellen Sie gleich mehrere, Sie brauchen sie für Banken, Versicherungen, Vermieter und die Rentenversicherung.

5. Vor der Beisetzung: Waschung, Leichentuch, Totengebet

Die rituelle Waschung (Ghusl). Sie findet im Waschraum des Friedhofs oder beim Bestatter statt. Männer werden von Männern, Frauen von Frauen gewaschen, meist von Angehörigen oder erfahrenen Gemeindemitgliedern, angeleitet vom Bestatter oder dem Imam. Auf dem Friedhof Finkenriek gibt es dafür ein eigenes Waschhaus mit getrennten Eingängen. Auch Ohlsdorf und Öjendorf haben Waschräume.

Das Leichentuch (Kefen). Nach der Waschung wird der Verstorbene in weiße Baumwolltücher gehüllt, drei für Männer, fünf für Frauen. Der Bestatter stellt die Tücher.

Das Totengebet (Cenaze Namazı, Salat al-Dschanaza). Es wird stehend gesprochen, in der Moschee oder auf dem Friedhof. Finkenriek hat dafür einen überdachten Platz mit Totenstein am Waschhaus, Ohlsdorf hält das Gebet im Freien, Öjendorf hat einen Granittisch. Absprache über den Bestatter oder die Gemeinde.

Grab und Termin. Der Bestatter reserviert die Grabstätte und vereinbart den Beisetzungstermin mit dem Friedhof. In Hamburg gibt es keine gesetzliche Mindestwartezeit, der Termin richtet sich nach Friedhof, Unterlagen und Tageszeit. Beisetzungen am Samstag sind auf den staatlichen Friedhöfen möglich, kosten aber einen Zuschlag.

6. Innerhalb von zehn Tagen: Beisetzung

In Hamburg muss eine Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod stattfinden. Islamisch soll sie so schnell wie möglich sein, in der Praxis meist innerhalb von zwei bis vier Tagen.

Am Grab. Der Verstorbene wird im Leichentuch, auf Wunsch auch im Sarg, auf der rechten Seite mit dem Gesicht nach Mekka beigesetzt. Auf den islamischen Grabfeldern ist die Grabausrichtung bereits so angelegt. Ob die Trauergemeinde das Grab selbst mit Erde verfüllen darf, hängt vom Friedhof ab, das klären wir für Finkenriek mit dem Friedhof.

Was in den Wochen danach zu tun ist.

  • Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Vermieter und Verträge informieren. Für die Rente ist die kostenlose Sterbeurkunde da.
  • Das Sterbevierteljahr beantragen: Witwen und Witwer erhalten drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen. Antrag über die Rentenberatung oder das Rentenservice-Büro der Post.
  • Erbschein beantragen, wenn Banken oder das Grundbuchamt ihn verlangen. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.
  • Wenn Geld fehlt: Sozialbestattung beim Bezirksamt beantragen.
  • Der Grabstein wird in der Regel erst nach einigen Monaten gesetzt, wenn sich die Erde gesetzt hat. Für das Grabmal braucht es eine Genehmigung des Friedhofs. Mehr dazu auf der Seite Grabsteine.

Trauerzeit. Die islamische Trauerzeit dauert drei Tage, für Witwen die Wartezeit (Idda) von vier Monaten und zehn Tagen. Beileidsbesuche (Taziye) finden zu Hause oder in der Gemeinde statt. Viele Familien lesen am siebten, vierzigsten und zweiundfünfzigsten Tag den Koran, das ist Brauch, keine religiöse Pflicht.

Die gesetzlichen Angaben beziehen sich auf Hamburg, Stand September 2026. Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Bestattungsgesetz mit der Bestattungsverordnung. Ob eine 48-Stunden-Mindestfrist vor der Beisetzung gilt, wird in den Quellen unterschiedlich dargestellt, wir klären das am Gesetzestext.

Stand: 2026-09-02