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Was ist in Deutschland erlaubt, was nicht?

Sargpflicht, Fristen, ewiges Ruherecht, Bestattung zu Hause: Die Rechtslage für muslimische Bestattungen in Hamburg und den Bundesländern.

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Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Hamburg gehört zu den Ländern mit den besten Bedingungen für muslimische Bestattungen.

Hamburg

  • Ohne Sarg: erlaubt, seit 1998. Die Bestattungsverordnung nennt Leichentücher ausdrücklich. Abgesichert durch den Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden (2012).
  • Frist: Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen. Eine gesetzliche Mindestwartezeit von 48 Stunden gibt es nach unserer Recherche nicht, die Behörde legt den frühesten Zeitpunkt auf Antrag fest. Wir prüfen das am Gesetzestext.
  • Ruhezeit: 25 Jahre, verlängerbar. Gebeine bleiben auf islamischen Feldern im Grab.
  • Waschung: In Waschräumen der Friedhöfe und beim Bestatter erlaubt.
  • Bestattung zu Hause oder im eigenen Garten: nicht erlaubt, Friedhofspflicht.
  • Feuerbestattung: nur im Sarg und nur nach zweiter Leichenschau. Im Islam ohnehin nicht vorgesehen.

Andere Bundesländer

Die sarglose Bestattung ist inzwischen in den meisten Bundesländern möglich, oft nur mit Ausnahmegenehmigung oder auf bestimmten Friedhöfen. Die Fristen reichen von 48 Stunden Mindestwartezeit bis zu zehn Tagen Höchstfrist. Wer außerhalb Hamburgs bestattet, fragt am besten den örtlichen Bestatter oder die Friedhofsverwaltung. Unser Deutschland-Verzeichnis nennt Friedhöfe mit islamischen Grabfeldern nach Bundesland.

Die zweite Leichenschau

Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite ärztliche Untersuchung Pflicht, vor einer Erdbestattung nicht. Bei einer Überführung ins Ausland prüft der Amtsarzt die Unterlagen für den Leichenpass.

Rechtsstand September 2026, ohne Gewähr. Quellen: Hamburgisches Bestattungsgesetz, Bestattungsverordnung, Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den islamischen Religionsgemeinschaften.